Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
**1.1** Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der onboos GmbH, Linerhofstrasse 5, 9032 Engelburg, Schweiz («Anbieter» oder «Sendlix») und ihren Geschäftskunden («Kunde») über die Nutzung des Software-as-a-Service-Angebots Sendlix.io.
**1.2** Sendlix.io richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts bzw. des deutschen § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
**1.3** Es gelten ausschliesslich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
**1.4** Individualabreden in Einzelverträgen, Bestellbestätigungen oder schriftlichen Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
**2.1** Sendlix stellt dem Kunden über das Internet eine Software-as-a-Service-Plattform zur Erstellung von Versandlabels und zur Anbindung an externe Logistikdienstleister («Carrier») zur Verfügung.
**2.2** Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
• Bereitstellung der Sendlix-Plattform mit Admin-Oberfläche und API-Schnittstellen,
• Anbindung an die unterstützten Carrier (zum Datum dieses Vertrags: Swiss Post, DPD, Planzer, WebStamp),
• Webhook-Integrationen mit den unterstützten ERP-Systemen (zum Datum dieses Vertrags: Tricoma, Xentral, Weclapp),
• Generierung von Versandlabels und Tracking-Nummern auf Basis der vom Kunden bzw. dessen ERP übergebenen Daten,
• Speicherung von technischen Verarbeitungs- und Debug-Daten zu den durchgeführten Sendungen (siehe § 9.4),
• technischer Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Plattform.
**2.3** Sendlix ist ausdrücklich kein Frachtführer, Spediteur oder Postdienstleister. Der Versand der Sendungen, die Vertragsbeziehung mit den Carriern, die Frankatur, der Transport sowie alle damit verbundenen Pflichten obliegen ausschliesslich dem Kunden und dem jeweiligen Carrier.
**2.4** Voraussetzung für die Nutzung der Carrier-Anbindungen sind eigene gültige Verträge und Zugangsdaten («Carrier-Credentials») des Kunden bei den jeweiligen Carriern. Die Beschaffung dieser Verträge und Credentials liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
**2.5** Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang sowie die unterstützten Carrier und ERP-Systeme weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzelne Komponenten zu ersetzen, soweit dadurch der vertraglich geschuldete Hauptleistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 3 Vertragsschluss
**3.1** Der Vertrag kommt durch Online-Anmeldung des Kunden über die Plattform, durch beidseitige Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande.
**3.2** Der Anbieter ist berechtigt, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der Bonität, Identität oder Unternehmereigenschaft des Kunden.
**3.3** Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB sowie den als Anlage beigefügten oder separat geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) verbindlich an.
§ 4 Testphase (Free Trial)
**4.1** Der Anbieter kann dem Kunden eine zeitlich begrenzte, kostenlose Testphase einräumen. Dauer und Funktionsumfang der Testphase werden bei Anmeldung kommuniziert.
**4.2** Während der Testphase entstehen für den Kunden keine Lizenz- oder Nutzungsgebühren. Etwaige Carrier-Kosten gegenüber dem jeweiligen Carrier bleiben unberührt und sind vom Kunden direkt zu tragen.
**4.3** Eine kostenpflichtige Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Testphase erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform. Es findet keine automatische Umwandlung in einen kostenpflichtigen Vertrag statt.
**4.4** In der Testphase gelten verkürzte Service-Levels. Der Anbieter behält sich vor, die Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu beenden.
§ 5 Leistungserbringung, Verfügbarkeit
**5.1** Der Anbieter erbringt die Plattformleistung nach dem jeweiligen Stand der Technik und im Rahmen seiner branchenüblichen Möglichkeiten («Bemühensklausel»). Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent wird ausdrücklich nicht zugesichert.
**5.2** Der Anbieter wird sich bemühen, geplante Wartungsarbeiten in verkehrsarme Zeiten zu legen und den Kunden mit angemessener Vorlaufzeit darüber zu informieren.
**5.3** Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit aufgrund höherer Gewalt, Störungen vorgelagerter Netze oder Cloud-Anbieter, Cyberangriffen oder Ausfällen einzelner Carrier-APIs gehen nicht zu Lasten des Anbieters und stellen keine Vertragsverletzung dar.
**5.4** Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Funktionen vorübergehend zu beschränken, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, Stabilität oder rechtlichen Compliance erforderlich ist.
§ 6 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden
**6.1** Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Daten (insbesondere Adressdaten, Sendungsdaten, Carrier-Credentials) vollständig, korrekt und rechtmässig erhoben sind.
**6.2** Der Kunde ist allein verantwortlich für:
• Bestand und Aktualität seiner Verträge mit den Carriern und der bereitgestellten Carrier-Credentials,
• die rechtmässige Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Empfänger gemäss Art. 6 DSGVO bzw. Art. 31 revDSG, einschliesslich des Vorliegens einer geeigneten Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Empfängerdaten an die jeweiligen Carrier,
• die Erfüllung aller einfuhr-, zoll- und ausfuhrrechtlichen Bestimmungen,
• die Einhaltung sämtlicher anwendbarer Sanktions-, Embargo- und Exportkontrollvorschriften (siehe § 6.5),
• den sorgfältigen Umgang mit Zugangsdaten zu seinem Sendlix-Konto sowie die unverzügliche Meldung eines Verlusts oder Missbrauchs.
**6.3** Der Kunde unterlässt jede missbräuchliche Nutzung der Plattform, insbesondere automatisierte Massenanfragen ausserhalb der bestimmungsgemässen Nutzung, Reverse Engineering, das Einspielen von Schadsoftware oder die Übermittlung rechtswidriger Inhalte.
**6.4** Verletzt der Kunde Mitwirkungspflichten oder gibt er fehlerhafte Daten weiter, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Mängel der Leistung, insbesondere fehlerhafte Labels oder Sendungsausfälle.
**6.5** Sanktions- und Exportkontrollrecht: Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht für Sendungen an Empfänger, die einer Sanktionsliste der EU, der Schweiz, der USA, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinten Nationen unterliegen, oder in Länder, die einem umfassenden Embargo unterstehen, zu nutzen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschliesslich Behörden) sowie von Bussgeldern und Verfahrenskosten frei, die sich aus einer Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Diese Freistellung gilt unabhängig vom Verschulden des Kunden.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
**7.1** Die Vergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen, jeweils gemäss der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste:
• einer einmaligen Setup-Gebühr («Einrichtungsgebühr»), fällig bei Vertragsschluss bzw. nach Ablauf einer etwaigen Testphase. Die Setup-Gebühr ist nicht erstattbar; dies gilt auch im Fall einer Kündigung durch den Kunden vor Ablauf des ersten Vertragsmonats,
• einer monatlichen Grundgebühr («Subscription»), fällig im Voraus zum Monatsanfang,
• nutzungsabhängigen Entgelten pro generiertem Versandlabel bzw. pro Sendung, abgerechnet nachträglich für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
**7.2** Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
**7.3** Die Abrechnung erfolgt monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
**7.4** Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten geltend zu machen. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter zudem berechtigt, die Plattformnutzung nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist zu sperren.
**7.5** Preisanpassung: Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung anzupassen, sofern und soweit:
• Sub-Prozessoren oder vorgelagerte Cloud-Anbieter (insbesondere Hosting, Datenbank- und Auth-Services) ihre Preise gegenüber dem Anbieter erhöhen, im Umfang dieser Erhöhung,
• regulatorische Änderungen, neue gesetzliche Anforderungen oder Sicherheitsvorgaben zu nachweisbaren Mehrkosten beim Anbieter führen, im Umfang dieser Mehrkosten,
• einmal pro Kalenderjahr eine Anpassung an den schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) erfolgt, höchstens jedoch um den prozentualen Anstieg des Index seit der letzten Anpassung.
Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit über die Anpassung in Textform unter Angabe des Anpassungsgrundes. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus diesem Grund mit Wirkung zum Wirksamkeitszeitpunkt der Preisanpassung zu kündigen.
§ 8 Nutzungsrechte
**8.1** Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung der Plattform ein.
**8.2** Sämtliche Rechte an der Plattform, der zugrundeliegenden Software, der Dokumentation, den Marken und sonstigen Schutzrechten verbleiben beim Anbieter.
**8.3** Eingaben, Adress- und Sendungsdaten des Kunden («Kundendaten») bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält das Recht, die Kundendaten ausschliesslich zu Zwecken der Vertragserfüllung sowie der weisungsgemässen Verarbeitung gemäss AVV zu nutzen.
§ 9 Datenschutz, Vertraulichkeit, Datenspeicherung
**9.1** Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, die für sie geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere die DSGVO sowie das schweizerische Datenschutzgesetz (revDSG).
**9.2** Soweit der Anbieter im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schliessen die Parteien ergänzend einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags. Die technischen und organisatorischen Massnahmen ergeben sich aus der Anlage TOMs zum AVV.
**9.3** Die Hosting- und Verarbeitungsstandorte liegen ausschliesslich in der Europäischen Union. Etwaige Sub-Prozessoren mit Datenverarbeitung ausserhalb der EU werden im AVV transparent benannt und unterliegen geeigneten Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss).
**9.4** Umfang der durch den Anbieter persistent gespeicherten Daten: Der Anbieter speichert ausschliesslich solche Daten, die für die Vertragserfüllung sowie für technische Diagnose- und Debugging-Zwecke erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere Empfänger- und Absenderadressdaten, Sendungs- und Tracking-Informationen sowie technische Logs. Versandlabels selbst werden ausschliesslich in binärer bzw. base64-kodierter Form (ohne separate Klartext-Extraktion) übergeben oder zwischengespeichert. Eine darüber hinausgehende Auswertung oder Zweitverwendung der Kundendaten findet nicht statt. Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus dem AVV.
**9.5** Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Wiederherstellbarkeit von Sendungs-Historie, Logs oder sonstigen Debug-Daten über das hinaus, was die jeweiligen Sub-Prozessoren (insbesondere Supabase) im Rahmen ihrer Standard-Backup-Mechanismen anbieten. Der Kunde ist gehalten, betriebskritische Daten in seinem eigenen ERP- oder Logistik-System zu führen.
**9.6** Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung zugänglich gewordene vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln und nicht für andere als vertragliche Zwecke zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 10 Haftung
**10.1** Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt; dies gilt insbesondere für die Haftung nach Art. 82 DSGVO.
**10.2** Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschliesslich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
**10.3** Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach pro Schadensfall auf den vom Kunden in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten gezahlten Netto-Vergütungsbetrag begrenzt, höchstens jedoch auf CHF 50'000 pro Vertragsjahr.
**10.4** Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste (über die Wiederherstellung aus dem letzten verfügbaren Backup hinaus) sowie für Schäden aus dem Verhalten der Carrier oder dritter Cloud-Anbieter ist im Rahmen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
**10.5** Der Anbieter haftet ausserdem nicht für Schäden, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder rechtswidrigen Daten des Kunden beruhen, sowie nicht für Schäden aus einer Verletzung der Sanktions- und Exportkontrollpflichten gemäss § 6.5.
**10.6** Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 11 Laufzeit, Kündigung, Datenexport
**11.1** Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
**11.2** Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich in Textform kündigen.
**11.3** Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten, einer Verletzung der Sanktions- und Exportkontrollpflichten oder einer Eröffnung des Insolvenz- bzw. Konkursverfahrens.
**11.4** Datenexport nach Vertragsende: Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen Datenexport eigeninitiativ bereitzustellen. Auf ausdrückliches schriftliches Verlangen des Kunden, das innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende beim Anbieter eingehen muss, stellt der Anbieter die Sendungs-Historie des Kunden in einem maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON nach Wahl des Anbieters) zum Export zur Verfügung. Der Anbieter kann den Aufwand für die Bereitstellung nach Aufwand zu seinen üblichen Stundensätzen abrechnen, sofern die Bereitstellung über ein im Standardumfang verfügbares Export-Feature hinausgeht.
**11.5** Geht innerhalb der Frist nach § 11.4 keine Anfrage des Kunden ein, werden die Kundendaten gemäss den Bestimmungen des AVV gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 12 Änderungen der AGB
**12.1** Unwesentliche Änderungen: Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, sofern es sich um redaktionelle Anpassungen, Klarstellungen, die Behebung von Tippfehlern oder Anpassungen handelt, die das Vertragsverhältnis nicht zum Nachteil des Kunden verändern. Solche Änderungen werden dem Kunden in Textform mit angemessener Vorlaufzeit, mindestens jedoch 14 Tagen, mitgeteilt.
**12.2** Wesentliche Änderungen: Beabsichtigt der Anbieter Änderungen, die die Hauptleistungspflichten, die Vergütung (über § 7.5 hinaus), die Haftung oder den Umfang der Datenverarbeitung wesentlich betreffen, bedürfen diese der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit in Textform und bittet um Zustimmung. Erteilt der Kunde die Zustimmung nicht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fort. Beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum geplanten Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung in Textform zu kündigen; das Sonderkündigungsrecht des Kunden gilt zudem für den Fall, dass der Anbieter die unveränderte Fortführung des Vertrags ablehnt.
**12.3** Eine stillschweigende Zustimmung durch blosses Schweigen des Kunden auf eine Änderungsmitteilung wird nicht angenommen.
§ 13 Schlussbestimmungen
**13.1** Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
**13.2** Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
**13.3** Es gilt das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen.
**13.4** Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der onboos GmbH (zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses: 9032 Engelburg, Kanton St. Gallen, Schweiz). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Stand: April 2026